Läusebefall - Aufgaben von Eltern und Schule

Wir wollen zusammen mit Ihnen die Kopfläuse wirksam bekämpfen und ihre Verbreitung verhindern.

Wir als Schule sehen folgende Maßnahmen und Kontrollen vor:

1.   In Klassen, in denen Läuse festgestellt sind, werden Elternbriefe des Gesundheitsamtes verteilt. Außerdem gibt es Aushänge an den Eingangstüren.
Gleichzeitig werden die Eltern aller anderen Klassen durch eine Notiz im Mitteilungsheft ihres Kindes informiert. Dann heißt es für Sie: Erhöhte Wachsamkeit! Haarkontrolle!

2.   Stofftiere, Kopfkissen u. Ä. werden aus den Räumen entfernt und verpackt, sobald Kopfläuse in der Schule auftauchen. Das gilt auch für die Räume der OGS.

3.   Wir werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten mit Nachdruck wahrnehmen:
- Festgestellter Kopflausbefall wird unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet und schließt Unterrichtsbesuch und Betreuung in der Schule/OGS aus.
- Sollten wir in der Schule bei einem Kind Läuse feststellen, werden wir die Eltern unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihr Kind abholen. Sollten wir niemanden erreichen, sorgen wir dafür, dass das Kind nicht mit anderen in engen Kontakt kommt.
- Erst wenn die Eltern oder der Arzt bescheinigen, dass eine Behandlung mit einem Mittel gegen Kopfläuse durchgeführt worden ist, kann das Kind wieder zur Schule gehen.
- Wir werden die vorgeschriebene Erst- und Wiederholungsbehandlung (nach 8 – 10 Tagen) genau registrieren.
- Ist ein Kind binnen kurzer Zeit wiederholt von Läusen befallen, schalten wir das Gesundheitsamt ein.

Die Hauptverantwortung liegt - laut Gesetz - bei den Eltern!

 

1.   Sie sind verpflichtet, der Schule unverzüglich einen Läusebefall zu melden.

2.   Sie sind verantwortlich für:

a)   die sachgerecht durchgeführte Behandlung, die in jedem Fall nach 8 – 10 Tagen wieder durchgeführt werden muss

b)   die Kontrolle, auch der Kontaktpersonen (Ein Nissenkamm ist dafür geeignet.)

c)   die begleitenden hygienischen Maßnahmen

Wenn wir gemeinsam unsere Verantwortung wahrnehmen und die notwendigen Maßnahmen unverzüglich durchführen, dann können wir der Ausbreitung der Kopflaus entgegenwirken.

 

Herzliche Grüße

 

 

G. Walger,

Rektorin